Möglicherweise hat Fürsterzbischof Sigismund Christoph Graf Schrattenbach die Komposition in Auftrag gegeben und unter die Salzburger Meister W. A. Mozart (1. Teil), Michael Haydn (2. Teil) und Anton Cajetan Adlgasser (3. Teil) verteilt (die Handschriften der beiden letzten sind verschollen). Mozart schließt sich mit der „Schuldigkeit des Ersten Gebots“ eng an die Salzburger kirchen- und schulmusikalische Tradition an; Vorbilder mögen Johann Ernst Eberlin und wohl auch der Vater Leopold gewesen sein. Die Erstaufführung von Mozarts „Schuldigkeit“ erfolgte am 12. März 1767 im Rittersaal der fürstlichen Residenz zu Salzburg. Den Text des Singspiels verfasste Ignaz Anton Weiser (1701–1785), Stadtrat und auch Bürgermeister von Salzburg.

Mozart hat zahlreiche Appoggiaturen in diesem frühen Werk ausgeschrieben und damit eine Anleitung zur Gesangskunst seiner Zeit geliefert. In der Arie Nr. 2 ist eine lehrreiche Passage mit Auszierungen der Gesangsstimme von Leopold Mozart überliefert.

Der gut spielbare Klavierauszug von K.-H. Müller wurde auf der Basis der Neuen Mozart-Ausgabe erstellt.