Walther Dürr legt nun als Fortsetzung der neuen Urtext-Ausgabe der Schubert-Lieder den fünften Band in hoher, mittlerer und tiefer Lage vor. Während die Bände 1 bis 4 dieser Ausgabe vorwiegend Lieder enthalten, die Schubert selbst zum Druck gegeben hat (in seiner eigenen Auswahl und Anordnung), sowie im vierten Band diejenigen aus seinen beiden letzten Lebensjahren, findet man die Lieder in den Bänden 5ff. streng in der Reihenfolge des Deutsch-Verzeichnisses, d.h. im Prinzip chronologisch, geordnet.

Die Lieder des fünften Bandes entstanden in den Jahren 1811 bis 1814. Das erste – "Hagars Klage“ (D 5), datiert mit 30. März 1811 – ist auch sein erstes vollständig erhaltenes Lied. Die ersten elf Lieder sind Zeugnisse des Lernens (1811–1813/14). Schubert setzt sich in dieser Zeit mit Johann Rudolf Zumsteegs Balladen und Liedern auseinander, schreibt italienische Arien im Rahmen des Kompositionsunterrichts bei Antonio Salieri und ein einzelnes Strophenlied ("Klaglied“, D 23), das – als einziges dieser Lieder – bald nach Schuberts Tod im Druck erscheint (im November 1830 als op. 131, 3). Gleichsam als sein Gesellenstück entsteht in den Jahren 1813 bis ca. Anfang 1815 die große Ballade "Der Taucher“ (D 77), wohl nicht zufällig zeitgleich mit seiner ersten vollendeten Oper ("Des Teufels Lustschloss“, D 84). Er vertont zudem 14 Gedichte von Friedrich von Matthisson und wendet sich damit dem Prinzip des Strophenliedes zu.